Alle Vorstandsmitglieder sind mitverantwortlich für die Verwirklichung und
Umsetzung der Ziele und satzungsgemäßen Zwecke des Vereins!
1. Vorsitzender
- hat die Aufsicht über die gesamte Geschäftsführung des Vorstandes
- vertritt den Verein nach innen und außen
- führt den Verein
- verantwortlich für die Einberufung von Sitzungen und Versammlungen sowie die Vorbereitung deren Tagesordnung (zu
Versammlungen wird 3 Wochen im Voraus eingeladen, in der Einladung wird nach Anträgen zur Aufnahme in die
Tagesordnung gefragt)
- leitet alle Sitzungen und Versammlungen
- ist verantwortlich für Aufnahmeanträge und Kündigungen
- führt Mitgliederstatistiken, Mitgliederlisten, aktualisiert Mitgliederdaten (in
Zusammenarbeit mit dem Schriftführer). Aktuelle Mitgliederlisten werden einmal jährlich und auf Nachfrage durch den
Schriftführer an alle Mitglieder verteilt
- er ist verantwortlich für den Veranstaltungskalender
- erstellt Jahresabschlüsse und Statistiken
- Unterzeichnet alle Protokolle sowie alle wichtigen und verbindlichen Schriftstücke
2. Vorsitzender
- untersützt den 1. Vorsitzenden bei der Erfüllung seiner Aufgaben
- feste Aufgabenbereiche werden zwischen ihm und dem 1. Vorsitzenden
abgesprochen
Kassierer
- führt die Kassenbücher des Vereins
- er verwaltet und führt das Vereinskonto
- Kassiert die Vereinsbeiträge
- überprüft dabei die Zahlungseingänge der überweisenden Mitglieder
- er ist verantwortlich für Zahlungserinnerungen an alle Mitglieder (und ggf. andere Personen)
- Kassiert 1 mal jährlich die Gelder für die Pacht
- Kassiert 1 mal jährlich die Gelder für den Stromverbrauch aus dem Vorjahr
- Kassiert 1 mal jährlich die Gelder für Instaltungskosten
- er macht ggf. selbständig auf finanzielle Engpässe oder Zahlungsrückstände aufmerksam
Schriftführerin
- erstellt und versendet alle Einladungen zu Versammlungen und Veranstaltungen; bei Kenntnis über den Veranstaltungskalender
selbständig 3 Wochen vor einer jeden Veranstaltung bzw. Versammlung, ggf. nach Aufforderung durch den 1. Vorsitzenden
- erstellt Protokolle zu allen Jahreshauptversammlungen, Mitgliederversammlungen sowie Vorstandsversammlungen. Die
Protokolle werden für die Akten von ihm und dem 1. Vorsitzenden unterzeichnet. Die Protokolle müssen spätestens 2 Wochen nach
einer jeden Versammlung vorliegen.
- Erstellt und pflegt die Mitgliederlisten und Statistiken in Zusammenarbeit mit dem 1. Vorsitzenden.
- Informiert die Mitglieder über den aktuellen Veranstaltungskalender
Gerätewart
- er hat die Aufgabe die Geräte für Arbeitseinsätze zu warten, zu pflegen, instand zuhalten und dafür zu sorgen, dass sie jeder Zeit
einsatzbereit sind.
- außerdem zählen zu den Aufgaben des Gerätewartes, die Geräte nach
jedem Einsatz wieder gebrauchsfertig zu machen
- er muss weiterhin dafür sorgen, dass die Geräte ordnungsgemäß sich an vorgeschriebenen Platz befinden
- falls Gerätschaften kaputt sind oder ihrer Funktion nicht mehr richtig nachkommen, ist der Gerätewart dafür verantwortlich, dass
diese Geräte schnellst möglich wieder repariert werden.
Verantwortlicher für Gemeinschaftsarbeit
- er beobachtet, teilt ein und überprüft die Arbeitseinsätze .
Beauftragter für Energie, Umwelt- und Naturschutz
- nimmt Wasserproben
- die regelmäßige Kontrolle der Abflußrohre nach Verunreinigung
- Vogelschutzhecken kontrollieren
( 1. Schnitt bis 30.Juni und 2.Schnitt bis 31 September)